Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht 3.10 Strafvollzug 3.10.1 Der Beschuldigte brachte unter anderem vor, dass er sich seit jeher um Arbeit bemühe, teilweise leider auch erfolglos. Er habe keine Arbeitslosenunterstützung bezogen, um seine finanzielle Situation nicht auf andere abzuwälzen. Er habe sich wiederkehrend über Wasser gehalten und sich aufgrund der verzweifelten Situation zu Delikten hinreissen lassen. Mittlerweilen habe er jedoch eingesehen, dass er Hilfe in Form einer Arbeitslosenunterstützung in Anspruch nehmen könne bzw. sollte. Auch habe er vor Strafgericht Einsicht und Reue gezeigt.