Seit April 2012 wohne er mit seiner Freundin zusammen, wobei ihnen von der Sozialhilfe die Miete bezahlt werde und beide zusätzlich je Fr. 790.– pro Monat erhielten. Er arbeite nebenbei noch als Hauswart, wofür er CHF 155.– monatlich erhalte. Im Moment müsse er keine Unterhaltsbeiträge an seine Tochter R._____ bezahlen, die im Kinderhaus S.____ lebe. Er habe Schulden in Höhe von mehreren hunderttausend Franken. Diesen zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz schliesst sich das Kantonsgericht vollumfänglich an.