3.7 Vorleben und persönliche Verhältnisse Die Vorinstanz erwog, dass der Beschuldigte am __. __ 1964 in M._____ geboren worden sei, wo er mit seiner Schwester, seinen zwei Stiefschwestern, der Mutter und dem Stiefvater aufgewachsen sei. Er habe in M._____ die Primar- und Sekundarschule sowie ein Jahr BWK und das 10. Schuljahr absolviert. Er habe keine Ausbildung abgeschlossen und im Gastgewerbe, auf dem Bau und als Chauffeur gearbeitet. Von 2005 bis 2008 sei er als Taxichauffeur in N._____