Im Anklagefall 4 liess sein Freund J._____ den Beschuldigten bei sich in der Liegenschaft an der K._____strasse 1._____ in L._____ übernachten. Bei diesem Aufenthalt stahl der Beschuldigte der ebenfalls in der vorgenannten Liegenschaft wohnenden Mutter seines Freunds C._____ CHF 100.– Bargeld sowie CHF 200.– Reka-Checks und entwendete dieser zudem eine Maestrokarte (act. 647 ff., 1053 ff.). In der Folge hob er mit dieser Bankkarte durch betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage CHF 700.– ab. Dass der Beschuldigte das von freundschaftlich mit ihm verbundenen Personen entgegengebrachte Vertrauen ausnutzte, zeugt von einer besonderen Verwerflichkeit. Dies ist erheblich