Im Anklagefall 2 behändigte der Beschuldigte die Schlüssel zur Liegenschaft von I._____, welche seine damalige Freundin H._____ in der Wohnung aufgehängt hatte, und verschaffte sich damit Zutritt in die Wohnung von I._____, entwendete dort zwei Bankkundenkarten und erlangte in der Folge durch betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage mit diesen Karten insgesamt CHF 54'760.–. Er musste sich dabei bewusst gewesen sein, dass er seine damalige Freundin H._____ dadurch in eine äusserst unangenehme Lage bringt, weil sie zunächst als Hauptverdächtige erschien. Im Anklagefall 4 liess sein Freund J._____ den Beschuldigten bei sich in der Liegenschaft an der K._____strasse 1.___