Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht 3. STRAFZUMESSUNG 3.1 Strafzumessungskriterien Gemäss Art. 47 Abs. 1 StGB misst das Gericht die Strafe nach dem Verschulden des Täters zu. Es berücksichtigt das Vorleben, die persönlichen Verhältnisse sowie die Wirkung der Strafe auf das Leben des Täters.