Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht vertreten lässt. Weil zur heutigen Berufungsverhandlung der Rechtsvertreter des Beschuldigten erschien, kann die Berufung somit nicht als zurückgezogen betrachtet werden. 1.3 Da die Berufung form- und fristgerecht erhoben wurde, ist ohne Weiteres darauf einzutreten.