B. Gegen dieses Urteil meldete F._____ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Eingabe vom 25. Februar 2013 Berufung an. C. Mit Berufungserklärung vom 12. April 2013 begehrte der Beschuldigte, er sei vom Vorwurf der Veruntreuung freizusprechen und es sei das Strafmass angemessen zu reduzieren; es sei eine bedingte Freiheitsstrafe mit einer allfälligen Probezeit von fünf Jahren auszusprechen; er sei im Fall einer bedingten Freiheitsstrafe für die Dauer der Probezeit unter Bewährungshilfe zu stellen.