{"Signatur": "BL_KG_004", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2013-08-13", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_004_460-13-70_2013-08-13.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=29fba2b0-dc60-45d8-8f14-c6aaa0f50cfa&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=240433673", "Checksum": "ee9a2da8a58f81379652c83bd082bfde"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_004_460-13-70_2013-08-13.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=a36d2c7e-3bf6-4995-8531-373283b46973", "Checksum": "110ad4040f403572d2032cd741390dc1"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["460 13 70", "460 2013 70"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht 13.08.2013 460 13 70 (460 2013 70)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne  Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna  Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abteilung Strafrecht,"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Veruntreuung etc."}], "ScrapyJob": "446973/44/2274", "Zeit UTC": "11.02.2026 03:05:33", "Checksum": "905a887107b2914df9cebc1e9f23ce7a", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht 13.08.2013 460 13 70 (460 2013 70)\nRegeste:\nVeruntreuung etc.\n\n5.2 Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten machte in seiner Honorarnote vom 13. August 2013 für die Bemühungen vom 22. Februar 2013 bis zum 13. August 2013 ohne die heutige Berufungsverhandlung einen Zeitaufwand von sieben Stunden zu einem Stundenansatz von\nCHF 180.–, Auslagen für Telefon und Porti von CHF 32.30, Kosten für Kopien von CHF 5.40\nsowie die Mehrwertsteuer von CHF 103.80 geltend. Diese Aufwendungen erscheinen in Anbetracht der Schwierigkeit und des Umfangs des vorliegenden Verfahrens als angemessen. Ausserdem ist dem Verteidiger ein Zeitaufwand von zwei Stunden für die Teilnahme an der heutigen Verhandlung zu ersetzen. Das Honorar des Verteidigers berechnet sich somit wie folgt:\nin CHF\nHonorar (9 Std. zu je CHF 180.--) 1'620.00\nAuslagen für Telefon und Porti 32.30\nKosten für Kopien 5.40\nMehrwertsteuer von 8% 132.60\nTotal 1'790.30\n\nSeite 10 http://www.bl.ch/kantonsgericht\nDem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten ist somit ein Honorar von insgesamt CHF\n1'790.30 aus der Staatskasse auszurichten.\n\nWeil der Beschuldigte zur Tragung der hälftigen Verfahrenskosten verurteilt wurde, ist er aufgrund von Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO verpflichtet, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse\nerlauben, dem Kanton Basel-Landschaft die Hälfte der seinem Verteidiger ausgerichteten Entschädigung zurückzuzahlen. Diese Rückzahlungspflicht besteht vorliegend somit für einen Betrag von CHF 895.15.\n\nDemnach wird erkannt:\n://: I. Die Berufung des Beschuldigten wird teilweise gutgeheissen.\n\nDie Dispositiv-Ziffern 1 und 4c) des Urteils des Strafgerichts Basel-\nLandschaft vom 15. Februar 2013 werden aufgehoben und wie folgt\nneu gefasst:\n\"1.a) F._____ wird des mehrfachen Diebstahls, des mehrfachen,\nteilweise versuchten betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage sowie des Hausfriedensbruchs\nschuldig erklärt und verurteilt\n\nzu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten,\n\nin Anwendung von Art. 139 Ziff. 1 StGB, Art. 147 Abs. 1 StGB\n(teilweise i.V.m. Art. 22 StGB), Art. 186 StGB, Art. 40 StGB\nsowie Art. 49 Abs. 1 StGB.\n\nb) Der Beschuldigte wird vom Vorwurf der Veruntreuung gemäss Ziffer 5 der Anklageschrift freigesprochen.\n\n4.c) Die Zivilforderung des Einzelunternehmens E._____ über\nCHF 1'500.– wird auf den Zivilweg verwiesen.\"\n\nIm Übrigen wird das vorinstanzliche Urteil bestätigt.\n\nII. Die ordentlichen Kosten des Berufungsverfahrens von CHF 3000.–\nsowie Auslagen von pauschal CHF 200.–, somit total CHF 3'200.–,\nwerden zur Hälfte dem Beschuldigten auferlegt und zur Hälfte auf\ndie Staatskasse genommen.\n\nSeite 11 http://www.bl.ch/kantonsgericht\nDer amtliche Verteidiger des Beschuldigten, Advokat Dietmar\nGrauer-Briese, wird mit CHF 1'790.30 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer von CHF 132.60) aus der Staatskasse entschädigt.\n\nDer Beschuldigte ist zur Rückzahlung der Entschädigung der amtlichen Verteidigung im Betrag von CHF 895.15 an den Kanton Ba-\nsel-Landschaft verpflichtet, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO).\n\nPräsident Gerichtsschreiber\n\nDieter Eglin Stefan Steinemann\n\nSeite 12 http://www.bl.ch/kantonsgericht\n"}