Demnach wird erkannt: ://: I. Das Urteil des Strafgerichtspräsidiums Basel-Landschaft vom 20. August 2013, lautend: "1. A.____ wird in teilweiser Abänderung des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Liestal, Seite 14 http://www.bl.ch/kantonsgericht vom 16. Januar 2013 der groben Verletzung von Verkehrsregeln schuldig erklärt und verurteilt