Bezüglich der Höhe der Tagessätze wird weder vom Beschuldigten geltend gemacht, der Ansatz sei falsch festgesetzt worden, noch ist aus Sicht des Kantonsgerichts ein Grund für eine Anpassung ersichtlich, womit der Betrag von CHF 300.-- pro Tagessatz ohne Weiteres zu bestätigen ist. Hinsichtlich der ausgefällten Busse ist nach Meinung des Kantonsgerichts ebenso kein Grund für eine Herabsetzung gegeben, zumal auch diese nicht explizit angefochten ist, womit die erstinstanzliche Busse in der Höhe von CHF 1'500.-- zu bestätigen ist. Ebenfalls zu bestätigen ist schliesslich die Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen (ein Tag pro CHF 100.-- Busse) im Falle der schuldhaften Nichtbezahlung der Busse.