Seite 10 http://www.bl.ch/kantonsgericht den Berechnungen E. I.2.1.6 S. 7 f; BGer 6B_508/2012 vom 3. Mai 2013 E. 1.4.3). Sollte es im vorliegenden Fall zutreffend sein, dass ein abbiegendes Fahrzeug den entgegenkommenden Verkehr blockiert hat, ändert dies nichts daran, dass die für das sichere Überholen benötigte einsehbare Strecke gemessen nur schon am reinen Überholweg zu kurz gewesen ist.