bare Strecke von 60 Metern nicht ausgereicht hat, um gefahrlos überholen zu können. Dies gilt umso mehr, als zur reinen Überholstrecke zu addieren ist erstens diejenige Strecke, die ein entgegenkommendes Fahrzeug bis zu jenem Zeitpunkt zurücklegt, in welchem der Überholende die linke Strassenseite freigegeben hat, sowie zweitens eine Sicherheitsstrecke, damit nicht unmittelbar vor dem entgegenkommenden Verkehr wieder eingebogen werden muss (vgl. zu