8,75] dividiert durch die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen dem Beschuldigten und dem Dumper [22,5]). Würde man der Berechnung eine durchschnittliche Geschwindigkeit des Beschuldigten von 50 km/h zugrunde legen, käme man auf eine Überholstrecke von 65,15 Meter (50 mal [25 plus 4,1 plus 4,5 plus 8,75] dividiert durch 32,5), bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit des Beschuldigten von 60 km/h auf eine Überholstrecke von 66,85 Meter (60 mal [30 plus 4,1 plus 4,5 plus 8,75] dividiert durch 42,5) und bei einer solchen von 70 km/h auf einen Weg von 69,8 Meter (70 mal [35 plus 4,1 plus 4,5 plus 8,75] dividiert durch 52,5). Bereits aus diesen Berechnungen wird klar, dass die überblick-