Der Behauptung, wonach man aufgrund der Bauweise der Brauerei W.____ weiter als nur bis zum Fussgängerstreifen sehen könne und sich dadurch die überblickbare Strecke auf mehr als 60 Meter verlängere, ist klarerweise zu widersprechen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten – namentlich angesichts der engen S-Kurve – ist es am Ort des Beginns des Überholvorgangs auf der Höhe der X.____strasse trotz der Pfeiler bei der Brauerei W.____ unmöglich, die Fahrbahn weiter als bis zum Fussgängerstreifen zu überblicken.