Alle vom Beschuldigten angeführten Rechenbeispiele basierten auf einer zu tiefen Geschwindigkeit des überholten Dumpers von maximal 10 km/h. Wesentlich sei zudem, dass zum benötigten Überholweg noch weitere Wegstrecken zu addieren seien, um die für ein gefahrloses Überholen über die Gegenfahrbahn notwendige Distanz zu ermitteln. Zum einen handle es sich dabei um die Wegstrecke, welche vom Gegenverkehr zurückgelegt werde, zum anderen komme eine Sicherheitsstrecke hinzu, damit nicht unmittelbar vor dem entgegenkommenden Verkehr wieder eingebogen werden müsse. Dadurch habe sich die für das sichere Überholen benötigte einsehbare Strecke verlängert, womit es erstellt sei, dass es vorliegend