Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht dem sich diese im Bereich einer starken Linkskurve befinde und zudem die Sicht durch die Stützpfeiler der Brauerei deutlich eingeschränkt sei. Bezüglich der Geschwindigkeit des überholten Dumpers habe die Vorinstanz zu Recht auf die Aussagen dessen Fahrers abgestellt und davon zudem zugunsten des Beschuldigten einen weiteren Abzug vorgenommen. Es habe keinen Anhaltspunkt gegeben, weshalb der Dumper mit einer Geschwindigkeit von lediglich 5-10 km/h gefahren sein soll, zumal dieser freie Fahrt gehabt habe.