Je nachdem mit welchen Faktoren man die Berechnungen ausführe, seien sehr unterschiedliche Resultate möglich. Auf jeden Fall habe er gefahrlos und innerhalb der überblickbaren Strecke überholen können, ohne dass ihm ein rotes Fahrzeug entgegengekommen sei, welches durch ihn behindert oder gar gefährdet worden sei. Damit habe er weder eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer geschaffen noch eine solche in Kauf genommen. Ebenso könne sein Verhalten keinesfalls als besonders verwerflich oder rücksichtslos bezeichnet werden.