Ab Ende der Sicherheitslinie sei aufgrund der gestrichelten Bodenmarkierung das Überholen grundsätzlich erlaubt. Als er gesehen habe, dass die Gegenfahrbahn durch ein abbiegendes Fahrzeug blockiert und die Strecke übersichtlich gewesen sei, habe er sein Fahrzeug beschleunigt und schnell überholt. Er habe bis hinter das abbiegende Fahrzeug in die Kurve hinein gesehen und dabei festgestellt, dass ihm kein Fahrzeug entgegengekommen sei.