42 Abs. 1 und Abs. 4 StGB, Art. 44 Abs. 1 StGB sowie Art. 106 StGB. Zudem wurden dem Beschuldigten in Anwendung von Art. 426 Abs. 1 StPO die Verfahrenskosten in Höhe von CHF 2'777.--, bestehend aus den Kosten des Vorverfahrens von CHF 777.-- und der Gerichtsgebühr von CHF 2'000.--, auferlegt. Auf die Begründung dieses Urteils sowie der nachfolgenden Eingaben der Parteien wird, soweit erforderlich, im Rahmen der Erwägungen des vorliegenden Entscheids eingegangen.