1. B.____ wird in teilweiser Abänderung des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Arlesheim, vom 26. Februar 2013 der Drohung und der mehrfachen einfachen Verletzung von Verkehrsregeln schuldig erklärt und verurteilt Seite 20 http://www.bl.ch/kantonsgericht zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 100.-- bei einer Probezeit von 2 Jahren sowie