Seite 19 http://www.bl.ch/kantonsgericht zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je Fr. 100.-- bei einer Probezeit von 2 Jahren sowie zu einer Busse von Fr. 600.--, im Falle schuldhafter Nichtbezahlung der Busse tritt an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 6 Tagen,