Weiteres zu bestätigen. Demnach wird erkannt: ://: I. Das Urteil des Strafgerichtspräsidiums Basel-Landschaft vom 22. August 2013, lautend: "1. B.____ wird in teilweiser Abänderung des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Arlesheim, vom 26. Februar 2013 der Drohung, der versuchten Nötigung und der mehrfachen einfachen Verletzung von Verkehrsregeln schuldig erklärt und verurteilt