Herabsetzung gegeben, womit die erstinstanzliche Busse in der Höhe von CHF 600.-- zu bestätigen ist. Ebenfalls zu bestätigen ist schliesslich die Ersatzfreiheitsstrafe von sechs Tagen (ein Tag pro CHF 100.-- Busse) im Falle der schuldhaften Nichtbezahlung der Busse.