Bezüglich der Höhe der Tagessätze wird weder vom Beschuldigten geltend gemacht, der Ansatz sei falsch festgesetzt worden, noch ist aus Sicht des Kantonsgerichts ein Grund für eine Anpassung ersichtlich, womit der Betrag von CHF 100.-- pro Tagessatz ohne Weiteres zu bestätigen ist. Hinsichtlich der auszufällenden Busse ist nach Meinung des Kantonsgerichts trotz des Wegfalls des Vorwurfs der einfachen Verletzung von Verkehrsregeln durch zu dichtes Auffahren aufgrund der nach wie vor bestehenden massiven mehrfachen Übertretungen sowie angesichts des Charakters der Verbindungsstrafe kein Grund für eine