Abgesehen davon, dass es sich hierbei um eine spekulative Schlussfolgerung handelt, ist es erfahrungsgemäss ohne Weiteres möglich, mit der Hand oder der Faust gegen eine Autoscheibe zu schlagen und dadurch einen erheblichen Lärm für die Insassen im Wageninneren hervorzurufen, ohne sich dabei eine augenfällige Verletzung zuzufügen. Überdies liegt auch kein unabhängiger Beweis wie beispielsweise ein medizinischer Bericht vor, welcher das Fehlen eines entsprechenden Verletzungsbildes tatsächlich dokumentieren würde.