Seite 13 http://www.bl.ch/kantonsgericht mäss seinen eigenen Worten vor dem Kantonsgericht (Protokoll KG S. 3 f.) sich durch das Verhalten der Privatklägerin genötigt und gemassregelt gefühlt hat. Vielmehr erscheint sein Verhalten, nachdem er ihr unter Verwendung des Fernlichts zumindest teilweise auf ihrer Fahrspur frontal entgegen gefahren ist und erst kurz vor ihrem Fahrzeug – gemäss eigenen Worten ca. einen Meter – zum Stillstand gekommen ist, als offensichtlich sehr unbeherrscht.