Demgegenüber führte sie unmittelbar danach aus, zwischen den beiden Fahrzeugen habe es genug Platz gehabt, um hindurch zu gehen, für ein weiteres Fahrzeug habe es aber keinen Platz mehr gehabt (act. 135). Der Beschuldigte hingegen gab an, er habe in einem Abstand von ca. knapp einem Meter zum anderen Fahrzeug angehalten (act. 193). Zudem antwortete sie auf entsprechende Frage, wie sie sich gefühlt habe, als der Beschuldigte sein Fahrzeug gewendet habe, sie habe gestaunt und er habe nur gesagt, er wolle jetzt mit der Frau reden gehen (act.