Im Gegensatz zum Beschuldigten führte die Privatklägerin anlässlich ihrer Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Arlesheim, vom 28. September 2011 im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Drohung unter anderem aus, der Beschuldigte sei "rassig" zuerst auf der Gegenfahrbahn auf sie zugefahren, habe dann aber auf ihre Fahrbahn gewechselt und sein Fahrzeug wiederum durch ein starkes Bremsmanöver so kurz vor ihrem Fahrzeug zum Stillstand gebracht, dass niemand mehr zwischen den beiden Fahrzeugen habe hindurch gehen können. Sie habe das Gefühl gehabt, dass er die Absicht gehabt habe, sie voll zu rammen.