5.1 Hinsichtlich des Vorwurfs der Drohung gibt der Beschuldigte anlässlich seiner Einvernahme durch die Polizei Basel-Landschaft, Posten V.____, vom 8. Juni 2011 zu, nach dem Überholen der Privatklägerin und deren Betätigen der Lichthupe sein Fahrzeug gewendet zu haben und mit eingeschaltetem Fernlicht frontal auf diese zugefahren zu sein, vor deren Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn angehalten zu haben, ausgestiegen und zur Fahrerseite des anderen Fahrzeuges gegangen zu sein und dabei die Privatklägerin etwa drei Mal laut gefragt zu haben: "Was passt dir nicht?!", bestreitet aber, etwas angerührt und namentlich mit seiner Hand gegen