Demnach ist die entsprechende Berufung des Beschuldigten in Bestätigung des angefochtenen Urteils abzuweisen, womit dieser bezüglich des Befahrens der Gegenfahrbahn und der missbräuchlichen Verwendung seines Fernlichts der mehrfachen einfachen Verletzung von Verkehrsregeln schuldig zu erklären ist. 5. Drohung