Seite 8 http://www.bl.ch/kantonsgericht von Willensbildung oder Willensbetätigung, bleibt es beim Versuch (GÜNTER STRATENWERTH / WOLFGANG W OHLERS, Schweizerisches Strafgesetzbuch, Handkommentar, 2. Auflage, Bern 2009, N 1 ff. zu Art. 181 StGB, mit zahlreichen Hinweisen).