3.2 Im vorliegenden Fall sind bei der Prüfung des massgeblichen Sachverhaltes die folgenden Beweise bzw. Indizien zu würdigen: Die verschiedenen Aussagen des Beschuldigten gegenüber der Polizei Basel-Landschaft, Posten V.____ (act. 73 ff.), der Staatsanwaltschaft Ba- sel-Landschaft, Hauptabteilung Arlesheim (act. 173 ff.), dem Strafgericht Basel-Landschaft, (act.