E. Anlässlich der heutigen Parteiverhandlung sind der Beschuldigte mit seinem Rechtsvertreter Advokat Dr. Urs Beat Pfrommer sowie die Privatklägerin anwesend. Die Staatsanwaltschaft wurde von der Pflicht zum Erscheinen dispensiert. Auf die von den Anwesenden getätigten Ausführungen wird ebenfalls, soweit erforderlich, im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Erwägungen 1. Formelles / Verfahrensgegenstand