__ auf den Zivilweg verwiesen. Schliesslich gingen die Verfahrenskosten, bestehend aus den Kosten des Vorverfahrens in der Höhe von CHF 1'509.-- und einer pauschalen Gerichtsgebühr von CHF 1'000.--, zu Lasten des Beschuldigten. Auf die Begründung dieses Urteils sowie der nachfolgenden Eingaben der Parteien wird, soweit erforderlich, im Rahmen der Erwägungen des vorliegenden Entscheids eingegangen.