{"Signatur": "BL_KG_004", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2014-04-15", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_004_460-13-235_2014-04-15.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=cf9af071-55cc-44d8-b347-0e80a5cf60f8&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=245050833", "Checksum": "d716613a28caf00104c3d169181445b1"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_004_460-13-235_2014-04-15.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=e3691556-2939-4f7b-baaf-eb8634921b2e", "Checksum": "6e5b98275c0c2e62d7af6b79c606f9d3"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["460 13 235", "460 2013 235"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht 15.04.2014 460 13 235 (460 2013 235)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne  Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna  Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abteilung Strafrecht,"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Drohung etc."}], "ScrapyJob": "446973/44/2337", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:04:46", "Checksum": "6a5cd9833d012793b0b37a829f02fcfe", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht 15.04.2014 460 13 235 (460 2013 235)\nRegeste:\nDrohung etc.\n\n5.2 Auch hier sind bei der Prüfung des massgeblichen Sachverhaltes die folgenden Beweise\nbzw. Indizien zu würdigen: Die verschiedenen Aussagen des Beschuldigten gegenüber der Polizei Basel-Landschaft, Posten V.____ (act. 73 ff.), der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft,\nHauptabteilung Arlesheim (act. 173 ff.), dem Strafgericht Basel-Landschaft, (act. 365 ff.) und\ndem Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht (Protokoll KG), diejenigen der Privatklägerin gegenüber der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Arlesheim\n(act. 95 ff.) und dem Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht (Protokoll KG) sowie schliesslich die Aussagen der Zeugen C.____ und D.____ jeweils gegenüber der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Arlesheim (act. 125 ff. bzw. act. 149 ff.).\n\nSeite 11 http://www.bl.ch/kantonsgericht\nIm Gegensatz zum Beschuldigten führte die Privatklägerin anlässlich ihrer Einvernahme durch\ndie Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Arlesheim, vom 28. September 2011\nim Zusammenhang mit dem Vorwurf der Drohung unter anderem aus, der Beschuldigte sei\n\"rassig\" zuerst auf der Gegenfahrbahn auf sie zugefahren, habe dann aber auf ihre Fahrbahn\ngewechselt und sein Fahrzeug wiederum durch ein starkes Bremsmanöver so kurz vor ihrem\nFahrzeug zum Stillstand gebracht, dass niemand mehr zwischen den beiden Fahrzeugen habe\nhindurch gehen können. Sie habe das Gefühl gehabt, dass er die Absicht gehabt habe, sie voll\nzu rammen. Sie habe sehr grosse Angst gehabt und vor Angst sogar geschrien. Nachdem der\nBeschuldigte vor ihrem Fahrzeug angehalten habe, sei er ausgestiegen, hinten um sein Fahrzeug herum gegangen und zu ihr auf die Fahrerseite an die Scheibe gekommen. Er habe mit\nder Faust voll an die Fahrerscheibe geschlagen und gesagt \"passt dr öppis nid\" und habe dann\nnoch einmal mit der Faust voll an die Fahrerscheibe geschlagen. Sie habe geschwiegen und sei\nzurückgewichen, weil sie gedacht habe, die Scheibe werde zerbrechen. Erstaunlicherweise\nhabe die Scheibe standgehalten und der Beschuldigte sei wieder zu seinem Fahrzeug gegangen (act. 97). Sie habe schon durch das frontale Zufahren Angst bekommen, als der Beschuldigte dann auch noch ausgestiegen sei, habe sie noch mehr Angst gehabt und das Fahrzeug\nverriegelt. Sie habe Angst gehabt, als der Beschuldigte mit der Faust gegen die Scheibe geschlagen habe und sie habe sich von ihm bedroht gefühlt. Sie habe gedacht, wenn die Scheibe\nkaputt gehe, habe sie seine Faust im Gesicht (act. 105). Bestätigt wurden diese Aussagen\ndurch den Zeugen D.____ anlässlich seiner Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft Basel-\nLandschaft, Hauptabteilung Arlesheim, vom 8. November 2011, indem dieser darlegte, als der\nBeschuldigte sein Fahrzeug gewendet habe und direkt auf sie zugefahren sei, seien er und die\nPrivatklägerin sehr erschrocken gewesen. Kurz vor ihrem Fahrzeug sei das andere Fahrzeug\nzum Stillstand gekommen und der Lenker sei wutentbrannt aus seinem Fahrzeug ausgestiegen,\nauf die Seite der Privatklägerin gegangen und habe mehrmals derart heftig mit der Faust gegen\ndie Scheibe geklopft, dass er Angst gehabt habe, diese gehe zu Bruch (act. 151). Weiter führte\ner aus, der Beschuldigte sei zunächst ein Stück auf der Fahrbahn in Richtung Z.____ gefahren\nund sei dann auf die Fahrbahn der Privatklägerin gewechselt. Sie seien beide erstarrt gewesen\nund hätten unglaubliche Angst gehabt. Er habe noch gedacht, jetzt knallt es (act. 155). Der Beschuldigte habe mehrmals mit der Faust gegen das Fenster geschlagen und gegenüber der\nPrivatklägerin so etwas gesagt wie \"was passt dir nid\". Was der Beschuldigte genau gesagt\nhabe, wisse er aber nicht mehr, er habe so unter Schock gestanden (act. 157). Nach Ansicht\ndes Kantonsgerichts sind die Aussagen der Privatklägerin und des Zeugen D.____ im Kernbereich sowohl einzeln in sich stimmig als auch im Vergleich zueinander kohärent und nachvoll-\n\nSeite 12 http://www.bl.ch/kantonsgericht\nziehbar, womit sie im Ergebnis als glaubhaft einzustufen sind, weshalb – auch unter Berücksichtigung der Maxime „in dubio pro reo“ – kein Grund ersichtlich ist, daran zu zweifeln. Hinzu\nkommt, dass die beiden den Beschuldigten nicht übermässig belasten und ein eigenes Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Betätigung der Lichthupe ohne Weiteres eingestehen.\n\n"}