Die Beurteilte A.____ trägt die sie betreffenden Kosten des Vorverfahrens in Höhe von Fr. 12'254.60 und ¼ der Gerichtsgebühr in Höhe von Fr. 4'000.--." wird in Abweisung der Berufung der Beschuldigten vollumfänglich bestätigt. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens von CHF 850.--, beinhaltend eine Gebühr von CHF 750.-- sowie Auslagen von CHF 100.--, gehen zu Lasten der Beschuldigten.