Seite 11 http://www.bl.ch/kantonsgericht Demnach wird erkannt: ://: I. Das Urteil der Strafgerichtspräsidentin Basel-Landschaft vom 17. April 2013, auszugsweise lautend: "I. […] II. 1. A.____ wird der Veruntreuung schuldig erklärt und verurteilt zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je Fr. 30.--,