__ durchgeführt werden. Hinzu kommt, dass lediglich der Geschädigte B.____ die Einstellungsverfügung des damaligen Besonderen Untersuchungsrichteramts betreffend das Verfahren Finanzierungssystem D.____ anfocht, womit der Fall wesentlich an Komplexität verlor. Somit ergibt sich, dass die nachträgliche Wiedervereinigung der beiden Verfahren aufgrund des plötzlichen Todes von F.____ sowie den damit einhergehenden Folgen für das Hauptverfahren erfolgte und in Bezug auf die ursprüngliche Verfahrensabtrennung keinen Aussagewert besitzt.