_ am 18. Mai 2010 verstarb (act. 0139) und das gegen ihn hängige Strafverfahren abgeschrieben wurde (act. 0143), verfügte das Strafgericht am 10. Januar 2011, dass die Sistierung des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens aufrecht erhalten bleibe (act. 0167). Entgegen den Ausführungen der Beschuldigten hat das Strafgericht jedoch in keiner Weise Stellung hinsichtlich der Zulässigkeit der Verfahrensabtrennung genommen. Vielmehr ist mit dem Tod von F.____ der Hauptbeschuldigte im Verfahren betreffend Finanzierungsprogramm D.__