In der Folge leitete das damalige Besondere Untersuchungsrichteramt den Strafbefehl als Anklageschrift an das Strafgericht weiter (act. 085), welches mit Verfügung vom 14. April 2010 das Verfahren bis auf Weiteres sistierte, da aufgrund des aktuellen ärztlichen Berichts des Justizvollzugskrankenhauses Hohenasperg an das Amtsgericht Konstanz vom 2. März 2010 zufolge Erkrankung von F.____ die Durchführung einer Hauptverhandlung für den am Strafgericht hängigen Verfahrensteil von vornherein und bis auf Weiteres nicht nur in Frage gestellt war, sondern undurchführbar erschien (act. 0133). Nachdem F.____ am 18. Mai 2010 verstarb (act.