2.6 Das in casu abgetrennte Verfahren in Sachen Veruntreuung zum Nachteil von C.____ betrifft den zwischen C.____ und der E.____AG, vertreten durch F.____, abgeschlossene Joint Venture Vertrag vom 14. April 1999, wonach sich die E.____AG verpflichtet hat, das auf ein Firmenkonto überwiesene Geld von C.____ in ein hochrentierliches Investment mit einer Laufzeit von drei Monaten anzulegen. Das von C.____ eingesetzte Kapital von USD 50'000.-- sollte inklusive erzieltem Profit am 15. Juli 1999 auf ein Konto von diesem überwiesen werden, was allerdings nicht erfolgte.