2.2 Demgegenüber macht die Beschuldigte geltend, die Staatsanwaltschaft habe in einem Teilbereich des Verfahrens einen Strafbefehl erlassen, wobei die Abtrennung dieses Verfahrensteils in Sachen C.____ unzulässig gewesen und mit Einsprache vom 20. April 2009 angefochten worden sei. In der Folge habe die Staatsanwaltschaft das Verfahren trotz offensichtlicher Unzulässigkeit der Verfahrensabtrennung an das Strafgericht überwiesen. Indem das Strafgericht dieses Verfahren sistiert und schliesslich das Hauptverfahren, welches nur noch aus dem Teil B.____ bestanden habe, zusammen mit dem Verfahrensteil C.____ entschieden habe, sei die Einsprache materiell gutgeheissen worden.