2. Verfahrenskosten und Parteientschädigung betreffend Veruntreuung zum Nachteil von C.____ 2.1 Mit Urteil vom 17. April 2013 führt die Strafgerichtspräsidentin aus, die Beschuldigte sei wegen Veruntreuung zum Nachteil von C.____ verurteilt worden, weshalb ihr die Kosten des entsprechenden Verfahrens aufzuerlegen seien.