Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht bilden. Demgegenüber bleiben die Ausführungen des Strafgerichts betreffend die Verurteilung wegen Veruntreuung, den Freispruch von der Anklage der Gehilfenschaft zum Betrug, die Beschlagnahme sowie die Zivilforderungen unbestritten, weshalb diese nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bilden.