Auf die Begründung dieses vorinstanzlichen Urteils sowie der nachfolgenden Eingaben der Parteien wird, soweit erforderlich, im Rahmen der Erwägungen des vorliegenden Urteils eingegangen. B. Gegen obgenanntes Urteil meldete A.____, vertreten durch Advokat David Schnyder, mit Eingabe vom 6. Mai 2013 Berufung an. In ihrer Berufungserklärung vom 28. August 2013 hielt die Beschuldigte fest, dass sich die Berufung lediglich gegen die vollständige Auferlegung der Verfahrenskosten richte.