Seite 1 http://www.bl.ch/kantonsgericht A. Mit Urteil vom 17. April 2013 erklärte die Strafgerichtspräsidentin Basel-Landschaft A.____ der Veruntreuung schuldig und verurteilte sie zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 30.--, unter Anrechnung der vom 19. Juni 2002 bis zum 14. August 2002 ausgestandenen Untersuchungshaft von 57 Tagen, bei einer Probezeit von 2 Jahren (Ziffer II., 1. des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs). Im Übrigen sprach die Strafgerichtspräsidentin die Beschuldigte von der Anklage der Gehilfenschaft zum Betrug frei (Ziffer II., 2.).