1.5 Vorliegend strittig ist, ob das Verkehrssignal „Verbot für Motorwagen“ eine rechtmässige Grundlage hat, mithin ob sich der Beschuldigte an die betreffende Signalisation hätte halten müssen, oder ob er sich aufgrund der Durchfahrt des zur D.____strasse gehörenden Abschnitts F.____strasse – G.____weg der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gemacht hat. Gemäss Art. 90 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG, SR 741.01) wird mit Busse