II. Materielles 1. Einfache Verletzung von Verkehrsregeln 1.1 Mit Urteil vom 17. April 2013 führt die Strafgerichtsvizepräsidentin Basel-Landschaft aus, der Beschuldigte habe am 4. Juli 2012 um 8:20 Uhr mit seinem Personenwagen von B.____ kommend nach C.____ die D.____strasse befahren, um zu seinem zu seiner Liegenschaft am E.____weg gehörenden Parkplatz an der D.____strasse zu gelangen. Ausserdem sei erstellt, dass bei der Verzweigung D.____strasse / F.____strasse das Vorschriftssignal „Verbot für Motorwagen“ mit dem Zusatz „Zubringerdienst und BLT Busse gestattet“ angebracht gewesen sei.