Seite 1 http://www.bl.ch/kantonsgericht A. Mit Urteil vom 17. April 2013 erklärte die Strafgerichtsvizepräsidentin Basel-Landschaft A.____ in Bestätigung des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Sissach, vom 26. September 2012 der einfachen Verletzung von Verkehrsregeln schuldig und verurteilte ihn zu einer Busse von CHF 100.-- (beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag). Überdies auferlegte die Strafgerichtsvizepräsidentin A.____ die Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1'261.--.